Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir nach langer und intensiver Vorbereitung endlich den Zuschlag zu einem Projekt zum Thema Reinigung und Desinfektion in ökologischen Verarbeitungs- und Lagerstätten bekommen haben.
Mit der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 sollen für die Bio-Unternehmen ab 01.01.2024 erstmalig spezifische Vorgaben für die Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen als Mittel zur Reinigung und Desinfektion (RuD) in Verarbeitungs- und Lagerstätten gelten. Ziel des Gesetzgebers ist es entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine kontinuierliche Minimierung der Nutzung und der Einträge von z.B. umweltschädlichen und humantoxischen Stoffen zu erzielen. Mit Blick auf die Implementierung der neuen Vorgaben müssen jedoch entsprechende Konzepte für die Regelung von Mitteln zur RuD ausgearbeitet werden, die den Anforderungen der Praxis, also Ihnen, gerecht werden.
Das ist unser Anliegen in diesem Projekt. Wir werden uns eine Übersicht über bestehende Regelungskonzepte, sowie EU-weite rechtliche Regelungen beschaffen. Ganz wichtig ist uns dabei, dass wir mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen an ein solches Regelungskonzept erheben. Institutionen, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sammeln bereits Daten über den Einsatz von RuD-Mitteln, die wir ebenfalls in unsere Arbeit einbeziehen wollen. Abschließend werden wir gemeinsam mit unserem Projektpartner FiBL einen Vorschlag für ein solches Regelungskonzept formulieren und dieses bei der EU-Kommission einreichen.
Wir freuen uns auch hier wieder auf den einen oder die andere Expert*in zuzukommen. Wenn sich jemand als solche/solcher direkt angesprochen fühlt oder sich einbringen möchte, dann schreiben Sie uns sehr gerne! Gemeinsam können wir ein Konzept ausarbeiten, das die Anforderungen aller Branchen und Produktgruppen einbezieht.