Neue Bio-Verordnung

Ab 2022 gilt die neue EU-Bio-Ver­ord­nung. Es gibt viele Ände­run­gen, und es ist klug, sich schon vorab mit den neuen Vor­ga­ben zu beschäf­ti­gen. So kön­nen Sie früh­zei­tig Ver­än­de­run­gen in Ihrem Unter­neh­men vor­neh­men und gege­be­nen­falls Rezep­tu­ren anpas­sen. Wir erklä­ren Ihnen kom­pe­tent und ver­ständ­lich, was ab 2022 auf Sie zukommt.

Was ändert sich in der neuen EU-Bio-Verordnung?

  • Ände­run­gen wird es unter ande­rem in fol­gen­den Berei­chen geben: 
  • Erwei­te­rung des öko­lo­gi­schen Sortiments
  • Rei­ni­gungs- und Desinfektionsmittel
  • Ver­bot von tech­nisch her­ge­stell­tem Nanomaterial
  • Ein­satz von Aromen
  • Her­stel­lung von Babynahrung
  • Ände­run­gen in der Kennzeichnung
  • Ein­bin­dung von Subunternehmen
  • Aus­nahme für kon­ven­tio­nelle land­wirt­schaft­li­che Zutaten
  • Vor­sor­ge­maß­nah­men und Umgang mit Verdachtsfällen
  • Import von Drittlandsware

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