GUTE UMSETZUNGSPRAXIS FÜR DIE ARTIKEL 28 UND 29 DER VERORDNUNG (EU) 2018/848

VADE MECUM ÜBER AMTLICHE UNTERSUCHUNGEN IN ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN ERZEUGNISSEN

Das Vade Mecum der Anti­Frau­dInitia­tive (AFI) befasst sich mit der Her­aus­for­de­rung der Pes­ti­zid­kon­ta­mi­na­tion in Bio-Pro­duk­ten und den Rege­lun­gen der neuen EU-Bio-Ver­ord­nung ab 1. Januar 2022. Es beschreibt die Not­wen­dig­keit sys­te­ma­ti­scher Unter­su­chun­gen bei Nach­weis nicht zuge­las­se­ner Sub­stan­zen, um die Quelle und Ursa­che zu bestim­men und die Bio-Inte­gri­tät zu schützen. 

Das Doku­ment bie­tet eine struk­tu­rierte Metho­dik und prak­ti­sche Werk­zeuge zur Umset­zung die­ser Vor­schrif­ten, um sicher­zu­stel­len, dass Bio-Pro­dukte den EU-Stan­dards entsprechen.

Es rich­tet sich an Kon­troll­be­hör­den und Betrei­ber im Bio-Sek­tor, um die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten zu erleich­tern und das Ver­trauen der Ver­brau­cher zu stärken.