Pressemitteilung
Bad Brückenau, 17.03.2022
Seit dem Januar 2022 gilt die EU-Bio-Verordnung 2018/848. Die neuen Vorgaben zum Vorsorgekonzept, zum Umgang mit Verdachtsfällen oder auch die neuen Prozesse für den Import von Bio-Ware aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind für viele Bio-Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft eine Herausforderung.
„Wegen der Neuregelungen empfehle ich eine sorgsame und rechtzeitige Vorbereitung auf die Bio-Kontrolle 2022“, sagt Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller. Das E‑learning org-lex.eu bietet einen Einstieg zur neuen EU-Bio-Verordnung. Elf Autor/innen, jede/r ein Spezialist auf seinem Gebiet, bringen in 11 Lerneinheiten die Änderungen in der neuen Bio-Verordnung (EU) 2018/848 auf den Punkt. Von der landwirtschaftlichen Erzeugung, über die Aquakultur und die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln bis hin zu den neuen Regelungen für Drittlandsimporte werden alle Aspekte des „Grundgesetzes für die Bio-Branche“ abgedeckt.
Das Programm ist an das heutige Wissen und die Auslegungen von Kommission und Verbänden angepasst. Die Inhalte werden kontinuierlich fortgeschrieben. „Wir haben das E‑learning www.org-lex.eu gerne genutzt“, so M. Gertz, ehemaliger Landes-Öko-Referent aus Hamburg. „Auch den zuständigen Landesbehörden in Deutschland ermöglicht das Lernwerkzeug eine gute Einarbeitung in die Neuregelungen.“
Die Online-Lernplattform www.org-lex.eu wird vom Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ GmbH) und der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH in Kooperation mit der HTW Dresden zur Verfügung gestellt.
Zur Anmeldung: E‑Learning zur neuen EU-Bio-Verordnung
Pressekontakt:
- Büro für Lebensmittelkunde & Qualität GmbH, Untere Badersgasse 8, 97769 Bad Brückenau, www.blq-bio-beratung.de
- GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, Prinzenstrasse 4, 37073 Göttingen, www.sicher.bio