Aromenleitfaden – Einsatz von konventionellen Aromen in Biolebensmitteln

Der neu erstellte Leit­fa­den zum Ein­satz von kon­ven­tio­nel­len Aro­men in Bio­le­bens­mit­teln wurde auf der BIOFACH 2021 vorgestellt.

Der Ein­satz von Aro­men in Bio­le­bens­mit­teln ist in der Bio-Ver­ord­nung (EU) Nr. 2018/848 neu gere­gelt und stren­ger als bisher. 

  • Was ändert sich? 
  • Wor­auf müs­sen Her­stel­lende von Bio­le­bens­mit­teln ach­ten, wenn Sie Aro­men ab 2022 rechts­kon­form ein­set­zen wollen?
  • Wel­che Infor­ma­tio­nen und Zusi­che­rungs­er­klä­run­gen benö­ti­gen Sie von Ihren Lieferant*innen?

Ant­wor­ten lie­fert ein neuer Leit­fa­den. Anfor­de­run­gen an eine Bio-kon­forme Zusam­men­set­zung und Her­stel­lungs­pra­xis von kon­ven­tio­nel­len Aro­men wer­den dort ebenso erläu­tert wie Rege­lun­gen zur Kenn­zeich­nung der Aro­men und Men­gen­vor­ga­ben, die beim Ein­satz in Bio­le­bens­mit­teln beach­tet wer­den müssen.

Damit ist der Leit­fa­den ein nütz­li­ches Nach­schla­ge­werk für alle Her­stel­len­den von Bio­le­bens­mit­teln und Aro­men, die sich mit den neuen Anfor­de­run­gen ver­traut machen möch­ten. Eine Check­liste im Anhang des Leit­fa­dens gibt zudem Hil­fe­stel­lung bei der Plau­si­bi­li­täts­prü­fung von Lie­fe­ran­ten­do­ku­men­ten in der Anwen­dungs­pra­xis.
Der Leit­fa­den wurde im Rah­men des BÖLN-Pro­jek­tes „Ent­wick­lung eines Kon­zep­tes zur Eva­lu­ie­rung von Aro­men für den Ein­satz in Bio-Lebens­mit­teln (EvA)“ vom Büro für Lebens­mit­tel­kunde und Qua­li­tät (BLQ) und vom vom For­schungs­in­sti­tut für bio­lo­gi­schen Land­bau Deutsch­land e.V. (FiBL) erstellt.

Hier gehts zum Leitfaden

Wir wün­schen Ihnen viel Erfolg mit dem Leit­fa­den. Bei Fra­gen kön­nen Sie sich gerne jeder­zeit bei uns melden. 

Ihr Team vom Büro für Lebens­mit­tel­kunde und Qualität