Vorstellung des Vademekums

Vor­stel­lung des Vade­me­kums mit bewähr­ten Ver­fah­ren zur Umset­zung der Arti­kel 28 und 29 der Ver­ord­nung (EU) 2018/848.

  • Lebens­mit­tel­be­trug im Bio-Sektor
  • Rück­stände als Indi­ka­tor für (öko­lo­gi­schen) Lebensmittelbetrug?
  • Vade­me­kum in der Pra­xis: Fall­stu­dien zu amt­li­chen Untersuchungen
  • Bewährte Ver­fah­ren für amt­li­che Untersuchungen

Ver­an­stal­tungs­ort:
Park­Ho­tel Kol­ping­haus Fulda Betriebs GmbH
Goe­the­straße 13
36043 Fulda

Ziel­gruppe:
Öko-Kon­troll­stel­len, Behör­den, Minis­te­rien, Labore, Bio-Lebens­mit­tel­her­stel­ler, Bera­tungs­un­ter­neh­men und alle wei­te­ren Interessierte.

  • Öko-Kon­troll­stel­len
  • Zustän­dige Behörden
  • Minis­te­rien
  • Län­der­re­fe­rate
  • Mit­glie­der des Stän­di­gen Ausschusses
  • Zustän­dige Behör­den für Drittlandimporte
  • Bio-Lebens­mit­tel­her­stel­ler
  • Bera­tungs­un­ter­neh­men
  • Labore
  • wei­tere Interessierte

Anmeldung und Teilnahme

Auf­grund der vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten sind die ers­ten 60 Anmel­dun­gen garan­tiert. Diese erhal­ten eine E‑Mail zur Bestä­ti­gung ihrer Anmel­dung und Teil­nahme. Bitte über­prü­fen Sie auch Ihren Spam-Ord­ner.

Mel­den Sie bitte nur eine Per­son pro Orga­ni­sa­tion an. Eine zweite Per­son kann ange­mel­det wer­den, um sich für die War­te­liste ein­zu­tra­gen. Geben Sie bitte an, wel­che Per­son auf der War­te­liste ein­ge­tra­gen wer­den soll.

Ab der 61. Anmel­dung wird eine E‑Mail ver­schickt, die die Anmel­dung bestä­tigt, jedoch keine Teil­nahme garan­tiert. Sobald diese Anzahl an Anmel­dun­gen erreicht ist, wird die Orga­ni­sa­tion ihr Mög­lichs­tes tun, um die Teil­nahme so schnell wie mög­lich zu bestä­ti­gen. Diese Bestä­ti­gungs-E-Mail wird spä­tes­tens am 19. Sep­tem­ber 2025 verschickt.

Diese Ver­an­stal­tung wird im Rah­men des Pro­jek­tes „BIOSECUR” vom Bun­des­pro­gramm Öko­lo­gi­scher Land­bau (BÖL) geför­det. Die Teil­nahme ist für Sie kostenlos.

Bitte mel­den Sie sich spä­tes­tens bis zum 12. Sep­tem­ber 2025 an. Anmel­dun­gen nach Ablauf der Frist, kön­nen nicht berück­sich­tigt werden.

Es wer­den wahr­schein­lich nur wenige Auf­nah­men von den Teil­neh­men­den gemacht, die meis­ten Auf­nah­men stam­men von den Referierenden.